Änderung der Google Markenschutzrichtlinien zum 14. September 2010!

Google wird im Suchmaschinenmarketing seine Markenrichtlinie für den europäischen Markt anpassen. Die neue Richtlinie wird bereits ab dem 14. September 2010 in Kraft treten. Ab diesem Tag können Werbetreibende (Wiederverkäufer, Infoseiten, Gebrauchtwarenhändler oder auch Konkurrenzprodukte) mittels Google AdWords auf fremde Marken-Keywords eigene Textanzeigen bei Google buchen. Die Änderung dieser Richtlinie hat Konsequenzen für alle Unternehmen, die das Internet als Werbekanal nutzen, da dieses Recht eigentlich bisher nur den jeweiligen Markeninhabern vorbehalten war.

Auf den europäischen Werbemarkt kommen weit reichende Änderungen zu: Durch das Aufheben des AdWords-Markenschutzes entsteht natürlich eine erhöhte Biet-Konkurrenz auf die Markenbegriffe. Vorher durften nur die jeweiligen Markeninhaber die entsprechenden Keywords zu Werbezwecken nutzen. Ab sofort streiten ich dann mehrere Werbende um die begehrten ersten Plätze bei den AdWords-Anzeigen. Die Preise für die Klicks werden natürlich dementsprechend nach oben getrieben, so dass indirekt auch Google von dieser Änderung profitiert.

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